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BUSSGELDKATALOG

ZU SCHNELL

ES WIRD VOR ALLEM TEURER:

TEMPO-ÜBERSCHREITUNGEN VON BIS 10 KM/H LÖSEN Z. B. BUSSGELDER IN HÖHE VON € 30,00 INNERORTS BZW. € 20,00 AUSSERORTS AUS, BEI 11–15 KM/H SIND ES € 50,00 BZW. € 40,00, BEI 16–20 KM/H € 70,00 BZW. € 60,00 – DOPPELT SO VIEL WIE BISHER.

PARKVERSTÖSSE:
AUCH NICHT-FAHREN KANN GELD KOSTEN
FALSCH PARKEN WIRD NUN ERHEBLICH HÄRTER SANKTIONIERT:

WER „MAL EBEN IN ZWEITER REIHE PARKT“, IST MIT € 55,00 DABEI, WER DABEI JEMANDEN BEHINDERT SOGAR MIT € 110,00.

WER IM BEREICH EINER SCHARFEN KURVE ODER IM BEREICH EINER UNÜBERSICHTLICHEN STELLE PARKT, MUSS € 35,00 BEZAHLEN.

WER UNBERECHTIGT AUF EINEM PARKPLATZ FÜR E-AUTOS ODER CARSHARING-FAHRZEUGE PARKT, ZAHLT € 55,00,

GENAUSO WER UNBERECHTIGT EINEN SCHWERBEHINDERTEN-PARKPLATZ BELEGT.

WER IN AMTLICH GEKENNZEICHNETEN FEUERWEHRZUFAHRTEN ODER MIT BEHINDERUNG VON RETTUNGSFAHRZEUGEN PARKT, WIRD MIT BIS ZU € 100,00 ZUR KASSE GEBETEN.

RETTUNGSGASSE

HIER HAT DER GESETZGEBER EINE RICHTIGE SANKTION EINGEFÜHRT:

WER KEINE RETTUNGSGASSE BILDET, MUSS € 200,00 ALS BUSSGELD BEZAHLEN, ERHÄLT ZWEI PUNKTE IM FAHREIGNUNGSREGISTER UND EIN FAHRVERBOT.

WER ALLEIN ODER IM WINDSCHATTEN EINES RETTUNGSFAHRZEUGS DURCH DIE RETTUNGSGASSE FÄHRT, MUSS € 320,00 EURO BEZAHLEN.

VERTEIDIGER BEAUFTRAGEN!

WIRD EIN BUSSGELDVERFAHREN GEGEN SIE EINGELEITET:

ZUNÄCHST WIRD IHNEN EIN ANHÖRUNGSBOGEN ZUGEHEN, AUF DEN MEIST NICHT REAGIERT WERDEN MUSS, DA DER BEHÖRDE IHRE DATEN BEREITS BEKANNT SIND.

ERREICHT SIE ABER EIN GELBER UMSCHLAG MIT EINEM BUSSGELDBESCHEID, DANN IST EILE GEBOTEN, DA DIE MIT DIESEM VERHÄNGTE SANKTION RECHTSKRÄFTIG WIRD, WENN NICHT INNERHALB VON ZWEI WOCHEN NACH ZUSTELLUNG EINSPRUCH EINGELEGT WIRD.

GERADE WENN ES UM PUNKTE ODER EIN FAHRVERBOT GEHT, SOLLTEN SIE SICH NACH ZUGANG SCHNELLSTMÖGLICH AN UNS WENDEN:

WIR NEHMEN SO FRÜH WIE MÖGLICH EINSICHT IN DIE ERMITTLUNGSAKTEN, UM AUF DIESE WEISE DIE WEITERE VORGEHENSWEISE FESTLEGEN ZU KÖNNEN.

WESENTLICH HÄUFIGER ALS SIE ES VIELLEICHT FÜR MÖGLICH HALTEN, GELINGT ES, FEHLER IN POLIZEILICHEN MESSVERFAHREN, VOR ALLEM BEI GESCHWINDIGKEITS-, ROTLICHT-, ABER AUCH BEI ALKOHOLMESSUNGEN AUFZUZEIGEN.

WIR SIND STETS BESTREBT, EIN FÜR SIE MÖGLICHST GÜNSTIGES ERGEBNIS ZU ERREICHEN.

DIES KANN EIN FREISPRUCH, EINE EINSTELLUNG DES BUSSGELDVERFAHRENS ODER AUCH EIN VERMEIDEN EINES FAHRVERBOTES ODER EINE REDUKTION DER PUNKTELAST SEIN.


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