Diese Rente ist keine Frage des Alters
Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen kann, kann Erwerbsminderungsrente beantragen.
Erwerbsminderungsrente ist eine Rentenart, welche anders als andere gesetzliche Renten nicht an ein bestimmtes Alter gebunden ist. Die Voraussetzungen für den Bezug von Erwerbsminderungsrente sind allerdings relativ hoch.
Gerade weil es nicht allein um Diagnosen, sondern um das verbleibende Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes geht, sollte das Verfahren von Anfang an gut vorbereitet werden.
Schnell handeln bei Bescheid
- Rentenbescheid abgelehnt? Widerspruchsfrist prüfen.
- Widerspruchsbescheid erhalten? Klagefrist zum Sozialgericht prüfen.
- Rente entzogen oder nur auf Zeit? Unterlagen zeitnah prüfen lassen.
Weniger als 3 oder 6 Stunden
Neben versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rente erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens auch die Prüfung des gesundheitlichen Zustands des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Prüfungsmaßstab ist – verkürzt ausgedrückt – die Frage, ob jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Tätigkeit noch vollschichtig (sechs Stunden täglich) zu verrichten. Liegt das als Leistungsvermögen unter sechs Stunden täglich, ist bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu gewähren.
Ist das Restleistungsvermögen sogar unter drei Stunden täglich herabgesunken, besteht ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
regelmäßig volle Erwerbsminderung
regelmäßig teilweise Erwerbsminderung
regelmäßig keine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn
Keine Erwerbminderungsrente ohne Gesundheitsprüfung
Wer Erwerbsminderungsrente beantragt, muss sich also auf jeden Fall meist mehreren ärztlichen Untersuchungen stellen. Die Gutachten, die von der Deutschen Rentenversicherung hierzu eingeholt werden, sind nicht unbedingt immer zutreffend, um das einmal zurückhaltend auszudrücken.
Es gibt Gutachter, bei welchen das negative Ergebnis im Grunde bereits vorprogrammiert ist und eine immer wieder angewandte Taktik ist es auch, Gutachten auf medizinischen Fachgebieten zu erheben, die nicht den Schwerpunkt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und damit der Leistungsminderung begründen. Auch auf diese Weise lässt sich dann eine Rentenablehnung scheinbar rational begründen.
Es ist durchaus sinnvoll, sich ggf. bereits vor der Stellung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente anwaltlich beraten zu lassen. Manche medizinische Fachgebiete sind eher dazu geeignet, den Weg in die Erwerbsminderungsrente zu ebnen als andere. Es gilt hier, keine falschen Prioritäten zu Beginn des Rentenverfahrens zu setzen.
Rentenantrag abgelehnt? Sofort zum Anwalt.
Spätestens dann, wenn Sie auf Ihren Rentenantrag hin einen negativen Bescheid bekommen haben, sollten Sie fachkundige Hilfe bei einem Fachanwalt für Sozialrecht in Anspruch nehmen.
Keine fachkundige Hilfe stellen übrigens irgendwelche Verbandsvertreter dar, denen es in der Regel am erforderlichen Engagement und "Biss" fehlt und die nicht selten bei der ersten negativen ärztlichen Äußerung empfehlen, Widerspruch, Klage oder Berufung brav zurückzunehmen.
Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang. Theoretisch können Sie sich also auch dort selbst vertreten. Die Frage ist allerdings, ob es sinnvoll ist, sich das wirklich anzutun. Mit dem Gesetzeswortlaut alleine kommen Sie jedenfalls nicht weiter: Gerade auch zur Erwerbsminderungsrente gibt es eine umfassende Rechtsprechung, welche man einfach kennen muss, um im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren bzw. in der Berufung Erfolg zu haben. Auf der Gegenseite sitzen schließlich auch Profis.
Letztendlich gibt es hier auch einige verfahrensrechtliche Grundsätze und Tricks, die man kennen muss, um sich erfolgreich zur Wehr zu setzen. Ablehnungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger kommen mitunter nämlich auf durchaus sonderbare Art und Weise zustande.
Das Leistungsangebot aus dem Bereich der Erwerbsminderungsrente:
- Beratung - ist ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll, gibt es möglichweise eine andere und besser dotierte Rentenart, die alternativ in Frage kommt, wie hoch sind die Abzüge, gibt es ggf. Probleme mit den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen etc., hätte statt der Rente auf Zeit nicht doch bereits Rente auf unbestimmte Zeit zuerkannt werden müssen
- Vertretung im Antragsverfahren (Erstantrag und Verlängerungsantrag bei Zeitrente) und natürlich auch im Widerspruchsverfahren sowie im Überprüfungs- bzw. Rentenentziehungsverfahren wegen Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse
- Vertretung im Klageverfahren vor dem Sozialgericht (nicht nur vor dem Sozialgericht Konstanz, sondern bundesweit) sowie in der Berufung vor dem Landessozialgericht und der Revision vor dem Bundessozialgericht
Sie können jederzeit in jedem Stadium des Antrags-, Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahrens hierher wechseln. Auch und gerade dann wenn Sie selbst, Ihr bisheriger Anwalt oder ein Verbandsvertreter das bisherige Verfahren "in den Sand gesetzt" haben.
Erwerbsminderungsrente beantragen: Vorbereitung ist wichtiger als Formularausfüllen
Der eigentliche Rentenantrag ist nur der äußere Rahmen. Entscheidend ist, ob die gesundheitlichen Einschränkungen so dargestellt und belegt werden, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht nur einzelne Diagnosen sieht, sondern das tatsächliche Leistungsvermögen im Alltag und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt versteht.
Häufig problematisch sind Verfahren, in denen zwar viele Erkrankungen vorhanden sind, aber die wirklich rentenrelevanten Einschränkungen nicht deutlich herausgearbeitet werden: Belastbarkeit, Konzentration, Wegefähigkeit, Schmerzspitzen, Nebenwirkungen von Medikamenten, psychische Erschöpfbarkeit, notwendige Pausen, häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten oder die Folgen mehrerer Erkrankungen im Zusammenspiel.
Auch die Frage, ob statt oder neben der Erwerbsminderungsrente andere sozialrechtliche Ansprüche zu prüfen sind, sollte früh bedacht werden. Dazu können Krankengeld, Arbeitslosengeld nach Aussteuerung, Reha-Verfahren, Leistungen zur Teilhabe oder auch Fragen rund um Schwerbehinderung und Altersrente gehören.
Ärztliche Gutachten der Rentenversicherung: nicht einfach hinnehmen
Im Erwerbsminderungsrentenverfahren sind Gutachten häufig der Dreh- und Angelpunkt. Ein Gutachten kann ein Verfahren entscheiden, es kann aber auch auf unvollständiger Aktenlage, falschen Schwerpunkten oder einer nur sehr kurzen Momentaufnahme beruhen.
Wichtig ist deshalb, nach einem ablehnenden Bescheid nicht nur den Bescheid zu lesen. Entscheidend ist regelmäßig die Verwaltungsakte mit den ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten. Erst daraus ergibt sich, welche Annahmen die Rentenversicherung tatsächlich zugrunde gelegt hat und wo angegriffen werden muss.
Wenn bereits ein Gutachten vorliegt, sollte es zusammen mit dem Bescheid, den aktuellen Arztbriefen, Reha-Entlassungsberichten und einer eigenen Schilderung des Tagesablaufs übermittelt werden. Gerade der Vergleich zwischen Aktenlage und tatsächlichem Beschwerdebild bringt oft verwertbare Ansatzpunkte.
Widerspruch, Klage und Berufung: Fristen und Strategie
Bei einem ablehnenden Rentenbescheid läuft regelmäßig eine Widerspruchsfrist. Nach einem Widerspruchsbescheid läuft regelmäßig die Klagefrist zum Sozialgericht. Wer eine Frist versäumt, verschlechtert seine Ausgangslage erheblich und muss unter Umständen von vorne beginnen.
Der Widerspruch sollte nicht nur aus einem Satz bestehen, wenn absehbar ist, dass das Verfahren medizinisch anspruchsvoll ist. Sinnvoll ist zunächst Akteneinsicht. Danach kann geprüft werden, ob Facharztberichte fehlen, ob die Rentenversicherung das falsche medizinische Fachgebiet in den Mittelpunkt gestellt hat, ob Reha-Berichte missverstanden wurden oder ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen problematisch sind.
Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht können weitere medizinische Ermittlungen angestoßen werden. Gerade dort zahlt sich Beharrlichkeit aus. Ein ungünstiges Gutachten bedeutet nicht automatisch, dass das Verfahren verloren ist.
Zeitrente, Verlängerungsantrag und Rentenentziehung
Erwerbsminderungsrenten werden häufig zunächst nur befristet bewilligt. Dann darf der Verlängerungsantrag nicht erst auf den letzten Drücker vorbereitet werden. Bei einer Zeitrente ist zu prüfen, ob die Befristung überhaupt sachgerecht ist oder ob eine Rente auf unbestimmte Zeit in Betracht kommt.
Besonders kritisch sind Verfahren, in denen die Rentenversicherung eine Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse annimmt und die Rente nicht verlängern oder entziehen will. In solchen Situationen sollten Anhörungsschreiben, Gutachten, Rentenbescheide und aktuelle Befunde unverzüglich geprüft werden.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung hilfreich?
Für eine erste Einschätzung genügt oft bereits ein geordneter Grundstock an Unterlagen. Sie müssen nicht alles perfekt sortieren. Wichtig ist, dass die Kanzlei schnell erkennen kann, worum es geht und ob Fristen laufen.
Bescheide und Verfahren
- Rentenbescheid oder Ablehnungsbescheid
- Widerspruchsbescheid
- Anhörung zur Rentenentziehung
- Schriftverkehr mit der Deutschen Rentenversicherung
- Aktenzeichen und Zugangsdatum
Medizin und Alltag
- Arztbriefe und Facharztberichte
- Reha-Entlassungsberichte
- Gutachten
- Krankenhausberichte
- eigene kurze Schilderung von Beschwerden, Belastbarkeit und Tagesablauf
Krankengeld, Aussteuerung, Arbeitslosengeld und laufendes Arbeitsverhältnis
Viele Verfahren zur Erwerbsminderungsrente laufen nicht isoliert. Parallel bestehen häufig Krankengeldbezug, Aussteuerung, Arbeitslosengeld, ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis, Reha-Anträge oder Fragen des Schwerbehindertenrechts.
Gerade an den Übergängen entstehen Fehler: Wer ist zuständig? Welche Erklärung darf gegenüber Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Arbeitgeber abgegeben werden? Muss ein Reha-Antrag gestellt werden? Was passiert, wenn die Rentenversicherung auf ein Leistungsvermögen von sechs Stunden oder mehr abstellt?
Auch deshalb sollte bei einer Ablehnung oder bei unklaren Schreiben der Rentenversicherung nicht nur die Rentenfrage isoliert betrachtet werden.
Kostenlose Ersteinschätzung vorbereiten
Laden Sie Bescheide und vorhandene medizinische Unterlagen hoch. Wenn eine Frist läuft, notieren Sie unbedingt, wann der Bescheid im Briefkasten lag.