VERTRAGSRECHT

Kaufverträge, Darlehensverträge, Werkverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Leasingverträge, Franchiseverträge, Erbverträge, Übernahmeverträge, Eheverträge, Umzugsverträge . . .

Verträge jedweder Art gestalten unser Zusammenleben! Gute Verträge sind Voraussetzung für eine gute wirtschaftliche oder private Zusammenarbeit. Streit kostet Geld, Zeit und gesellschaftliche Beziehungen.

Wer den Vertrag entwirft, bestimmt die Bedingungen. Für den Laien oft undurchschaubar und in der Regel vor Vertragsschluss (und auch danach) nicht durchgelesen sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Häufig klein gedruckt, erzielen diese Bestimmungen später eine große Wirkung und die Lektüre wird spätestens dann von beiden Vertragsparteien nachgeholt, wenn es in den vertraglichen Beziehungen kriselt.

Ziehen Sie fachliche Kompetenz zu Rate - entweder vor Vertragsschluss oder aber spätestens dann, wenn sich Probleme in der Vertragsdurchführung anbahnen oder Sie einfach nicht sicher sind, wann Sie etwa einen Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Darlehensvertrag kündigen können.

Eine kurze und kostengünstige Beratung über die Vor- und Nachteile einzelner Klauseln sowie der Entwurf alternativer Bestimmungen kann dazu beitragen, unangenehmen Streit während des bestehenden Vertragsverhältnisses erst gar nicht entstehen zu lassen.

Sollten Sie Zweifel haben: Lassen Sie sich beraten. In vielen Fällen kann eine Abrechnung über eine bestehende Rechtsschutzversicherung erfolgen.