Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sich melden, zählt nicht die schnellste Aussage, sondern die richtige Verteidigungsstrategie.
Sofort wichtig
Vorladung, Strafbefehl oder Durchsuchung? Nicht vorschnell reden. Erst prüfen lassen.
Im Strafverfahren können frühe Fehler später kaum noch korrigiert werden. Wer als Beschuldigter Angaben macht, ohne den Akteninhalt zu kennen, liefert der Ermittlungsbehörde oft genau die Bausteine, die später gegen ihn verwendet werden.
Deshalb gilt: Zustellungsdatum notieren, Umschlag aufbewahren, nichts zur Sache erklären, keine schriftliche Stellungnahme abgeben und zeitnah anwaltliche Hilfe einschalten.
Akuter Strafrechtsfall?
Bei Durchsuchung, Festnahme, Haftbefehl, Strafbefehl oder naher Frist bitte zusätzlich telefonisch melden.
Strafrecht in Konstanz: Verteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal
Strafrecht ist Krisenrecht. Ein Ermittlungsverfahren kann plötzlich beginnen: eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Hausdurchsuchung, ein beschlagnahmtes Handy, ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Betäubungsmitteln, Verkehrsstraftat, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Untreue, Steuerstraftat, Sexualdelikt oder ein Strafbefehl im Briefkasten.
Für Betroffene ist die Situation oft unübersichtlich. Man möchte „die Sache erklären“, „Missverständnisse ausräumen“ oder „kooperativ wirken“. Genau hier liegt die Gefahr. Strafverteidigung bedeutet nicht, irgendetwas zu verschweigen. Strafverteidigung bedeutet, die eigenen Rechte zu kennen, den Akteninhalt zu prüfen, die Beweislage zu bewerten und erst dann zu entscheiden, ob, wann und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts kann den Unterschied machen: Manchmal lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen, manchmal ist eine taktisch begrenzte Stellungnahme sinnvoll, manchmal ist Schweigen die beste Verteidigung und manchmal muss mit aller Konsequenz auf Freispruch, Beweisverwertungsverbot oder eine möglichst milde Rechtsfolge hingearbeitet werden.
Typische Mandate in der Strafverteidigung
Vorladung als Beschuldigter
Anhörungsbogen der Polizei oder Behörde
Strafbefehl und Einspruch
Anklage, Hauptverhandlung und Berufung
Durchsuchung, Beschlagnahme und Handy-Auswertung
Untersuchungshaft, Haftprüfung und Haftbeschwerde
Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnis und Fahrverbot
Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Vertretung von Verletzten und Angehörigen
Nebenklage und Opfervertretung
Akteneinsicht für Verletzte
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Adhäsionsverfahren im Strafprozess
Begleitung von Zeugen
Schutz vor belastenden Vernehmungssituationen
Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
Die Kanzlei unterstützt Beschuldigte, Angeklagte, Betroffene im Bußgeldverfahren, Verurteilte, Untersuchungs- und Strafgefangene sowie Verletzte einer Straftat. Ziel ist immer eine sachliche, schnelle und strategisch saubere Bearbeitung.
Vorladung von der Polizei: Muss ich hingehen? Soll ich aussagen?
Die polizeiliche Vorladung ist einer der häufigsten Startpunkte im Strafrecht. Im Schreiben steht oft ein konkreter Tatvorwurf und ein Termin zur Vernehmung. Viele Betroffene glauben, sie müssten den Termin wahrnehmen und sich erklären. Als Beschuldigter sollten Sie das gerade nicht ohne anwaltliche Prüfung tun.
Zunächst muss geklärt werden: Sind Sie Beschuldigter, Zeuge oder Betroffener in einem Bußgeldverfahren? Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht. Dieses Recht ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein Kernbestandteil eines fairen Strafverfahrens. Die Entscheidung, ob eine Aussage abgegeben wird, trifft man sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.
Häufig enthält die Ermittlungsakte mehr oder weniger als Betroffene vermuten: Zeugenaussagen, Chatverläufe, Fotos, ärztliche Atteste, polizeiliche Vermerke, Auswertungen von Mobiltelefonen, Blutalkohol- oder Drogengutachten, Videoaufnahmen, Bankunterlagen oder Durchsuchungsprotokolle. Ohne Kenntnis dieser Unterlagen ist eine Aussage ein Blindflug.
Was Sie nach einer Vorladung tun sollten
Termin, Tatvorwurf, Aktenzeichen und Dienststelle notieren.
Keine telefonische oder schriftliche Sacheinlassung abgeben.
Keine „kurze Erklärung“ gegenüber der Polizei formulieren.
Die Vorladung an die Kanzlei übermitteln.
Akteneinsicht beantragen lassen und danach über die Verteidigungsstrategie entscheiden.
Wichtig: Bei Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts können andere Pflichten bestehen. Solche Schreiben sollten deshalb nicht ignoriert, sondern sofort geprüft werden.
Strafbefehl erhalten: Zwei Wochen können über Geldstrafe, Führerschein und Vorstrafe entscheiden
Ein Strafbefehl ist kein bloßer „Vorschlag“ der Staatsanwaltschaft. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wie ein Urteil wirken. Viele Betroffene unterschätzen die Folgen: Geldstrafe, Tagessätze, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Einziehung, berufliche Folgen, ausländerrechtliche Probleme oder Eintragungen im Bundeszentralregister können eine erhebliche Rolle spielen.
Der Einspruch gegen den Strafbefehl muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Diese Frist ist kurz. Sie beginnt nicht erst dann, wenn man den Strafbefehl in Ruhe gelesen hat oder einen Termin beim Anwalt gefunden hat. Maßgeblich ist die Zustellung.
Nicht jeder Strafbefehl muss vollständig angegriffen werden. Je nach Lage kann ein Einspruch auf die Höhe der Tagessätze, die Anzahl der Tagessätze, eine Nebenfolge, den Führerschein oder die Rechtsfolgen beschränkt werden. In anderen Fällen ist ein umfassender Einspruch sinnvoll, weil der Tatvorwurf nicht trägt oder die Beweislage schwach ist.
Bitte bewahren Sie bei einem Strafbefehl immer den gelben Umschlag auf. Er kann für die Fristberechnung entscheidend sein.
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte: Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Nicht jedes Verfahren ist ein Strafverfahren. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, Abstandsverstoß, Überladung, Fahrerflucht-Vorwurf nach Parkrempler, Alkohol- oder Drogenthemen im Straßenverkehr können aber schnell erhebliche Folgen haben. Neben Geldbuße und Punkten drohen Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde.
Gegen einen Bußgeldbescheid läuft regelmäßig eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Auch hier gilt: Umschlag aufbewahren, Zustellungsdatum notieren, keine vorschnelle Einlassung und prüfen lassen, ob Messung, Fahreridentifizierung, Beschilderung, Verjährung, Aktenführung oder Rechtsfolgen angreifbar sind.
Besonders wichtig ist die frühzeitige Prüfung, wenn ein Fahrverbot beruflich existenzgefährdend wäre, etwa bei Berufskraftfahrern, Außendienst, Pflege, Handwerk, Selbständigen oder Grenzgängern.
Durchsuchung, Beschlagnahme, Handy-Auswertung: Ruhe bewahren und Rechte sichern
Eine Durchsuchung ist für Betroffene häufig der Schockmoment eines Strafverfahrens. Polizei oder Steuerfahndung stehen vor der Tür, Räume werden betreten, Datenträger, Computer, Mobiltelefone, Unterlagen oder Geschäftsunterlagen werden gesucht und beschlagnahmt. In dieser Situation sind klare Regeln entscheidend.
Bei laufender Durchsuchung:
Keine Angaben zur Sache machen.
Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahmeverzeichnis verlangen.
Keine freiwillige Herausgabe erklären, ohne anwaltlichen Rat.
Keine Passwörter oder PINs vorschnell mitteilen.
Keine Dokumente unterschreiben, deren Inhalt nicht verstanden wird.
Sofort anwaltliche Hilfe kontaktieren.
Nach einer Durchsuchung muss geprüft werden, ob die Maßnahme rechtmäßig war, ob Beschlagnahmen angegriffen werden können, ob Daten gesichtet werden dürfen und ob eine Verteidigungsstrategie bereits im Ermittlungsverfahren aufgebaut werden sollte. Besonders bei Mobiltelefonen und Computern kann die Auswertung sehr weit reichen. Deshalb ist frühe Verteidigung hier regelmäßig besonders wichtig.
Auch Unternehmen, Selbständige, Vereine und Praxisinhaber sollten Durchsuchungen nicht als rein private Angelegenheit behandeln: Daten, Buchhaltung, Mandanten- oder Patientengeheimnisse und berufliche Reputation können betroffen sein.
Untersuchungshaft darf nicht als vorweggenommene Strafe verstanden werden. Sie setzt insbesondere einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Trotzdem erleben Beschuldigte und Angehörige die Situation als extrem belastend: Kontakt ist eingeschränkt, Fristen laufen, die Staatsanwaltschaft arbeitet weiter und oft steht eine schnelle richterliche Entscheidung an.
In Haftsachen muss unverzüglich geprüft werden, ob Haftprüfung, Haftbeschwerde, Aufhebung des Haftbefehls oder Außervollzugsetzung gegen Auflagen in Betracht kommen. Dazu gehören Meldeauflagen, Sicherheitsleistung, Abgabe von Ausweispapieren oder Kontaktverbote. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt von Aktenlage, Tatvorwurf, persönlichen Bindungen, Vorstrafen, beruflicher Situation und Beweislage ab.
Angehörige sollten bei Festnahme oder Haft möglichst rasch Namen, Geburtsdatum, Polizeidienststelle, Gericht, Aktenzeichen, Tatvorwurf und Ort der Unterbringung notieren und der Kanzlei übermitteln.
Anklage und Hauptverhandlung: Jetzt wird aus dem Ermittlungsverfahren ein Gerichtsverfahren
Eine Anklage bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Sache vor Gericht bringen will. Das Gericht prüft, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Spätestens jetzt muss die Verteidigung strukturiert vorbereitet werden: Akteneinsicht, Beweisanträge, Zeugen, Sachverständigengutachten, Verwertbarkeit von Beweisen, mögliche Verständigung, Einstellungsmöglichkeiten und realistische Risiken einer Hauptverhandlung.
Gerade in der Hauptverhandlung zeigt sich, ob die Verteidigung früh genug gearbeitet hat. Wer erst am Terminstag über Beweismittel, Zeugen oder rechtliche Probleme nachdenkt, verschenkt Chancen. Umgekehrt kann eine gute Vorbereitung häufig dazu führen, dass ein Verfahren eingestellt, der Tatvorwurf reduziert, eine mildere Rechtsfolge erreicht oder ein Freispruch erstritten wird.
Typische Ziele der Verteidigung
Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen
Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung
Freispruch
Reduzierung von Geldstrafe, Tagessätzen oder Nebenfolgen
Vermeidung von Freiheitsstrafe oder Bewährung
Schutz von Führerschein, Beruf, Aufenthaltstitel und Reputation
Auch nach einem Urteil können kurze Rechtsmittelfristen laufen. Berufung und Revision haben im Strafverfahren regelmäßig sehr kurze Fristen. Deshalb sollte nach einer Verurteilung sofort geprüft werden, ob und welches Rechtsmittel sinnvoll ist.
Typische Strafrechtsbereiche
Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung
Bei Auseinandersetzungen stehen oft Aussage gegen Aussage, ärztliche Atteste, Chatverläufe, Fotos oder Zeugen im Mittelpunkt. Verteidigung bedeutet hier, Widersprüche aufzudecken, Notwehr- oder Rechtfertigungsfragen zu prüfen und voreilige Schuldfestlegungen zu vermeiden.
Diebstahl, Betrug, Unterschlagung
Vermögensdelikte können neben der Strafe auch berufliche und wirtschaftliche Folgen haben. Häufig kommt es auf Vorsatz, Schaden, Schadenswiedergutmachung, Belege, Zahlungsströme und die genaue Darstellung des Sachverhalts an.
Verkehrsstrafrecht
Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Nötigung im Straßenverkehr können Führerschein, Beruf und Versicherungsschutz gefährden. Eine schnelle Prüfung ist besonders wichtig, wenn eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Betäubungsmittelstrafrecht
Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr oder Anbau führen häufig zu Durchsuchungen, Handy-Auswertungen und Fragen nach Eigenkonsum, Menge, Wirkstoffgehalt, Kommunikation und Beteiligungsformen. Hier ist die Aktenlage entscheidend.
Jugendstrafrecht
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden stehen Erziehungsgedanke, soziale Situation, Schule, Ausbildung, Familie und Zukunftsperspektive stärker im Vordergrund. Ziel ist häufig, unnötige Eskalation zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu erreichen.
Internet, Handy, Chats und soziale Medien
Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung, Bildaufnahmen, Verbreitung von Inhalten, Fake-Profile, Online-Betrug oder Chatgruppen können strafrechtlich relevant werden. Screenshots, Geräte, Plattformdaten und Zeitabläufe müssen sorgfältig gesichert und bewertet werden.
Nebenklage und Opfervertretung: Rechte von Verletzten ernst nehmen
Strafrecht betrifft nicht nur Beschuldigte. Wer Opfer einer Straftat geworden ist, steht häufig vor einer eigenen Belastung: Anzeige, Vernehmung, Konfrontation mit dem Täter, medizinische Unterlagen, psychische Folgen, Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Frage, welche Rolle man im Strafverfahren überhaupt hat.
Je nach Delikt und persönlicher Betroffenheit kommt Nebenklage in Betracht. Nebenklägerinnen und Nebenkläger können eigene Verfahrensrechte haben, etwa Teilnahme an der Hauptverhandlung, Fragerechte, Beweisanträge und Rechtsmittel in bestimmten Grenzen. Daneben können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Adhäsionsverfahren oder gesondert zivilrechtlich verfolgt werden.
Die anwaltliche Vertretung von Verletzten kann außerdem helfen, Vernehmungen vorzubereiten, belastende Situationen einzuordnen, Schutzrechte zu prüfen und Ansprüche nicht aus dem Blick zu verlieren.
Akteneinsicht: Ohne Akte keine seriöse Verteidigungsstrategie
Die Ermittlungsakte ist das Fundament der Verteidigung. Sie zeigt, was Polizei und Staatsanwaltschaft tatsächlich wissen, welche Beweise vorliegen, welche Aussagen gemacht wurden und welche Lücken es gibt. Ohne Akteneinsicht ist kaum zu beurteilen, ob Schweigen, Einlassung, Beweisantrag, Einstellungsgespräch, Einspruch oder umfassende Verteidigung richtig ist.
Nach der Akteneinsicht wird die Verteidigungslinie mit dem Mandanten besprochen. Dabei geht es nicht um Standardbriefe, sondern um konkrete Fragen: Ist der Tatvorwurf nachweisbar? Gibt es Beweisverbote? Sind Zeugen glaubhaft? Gibt es Entlastungsbeweise? Drohen Nebenfolgen? Ist eine Einstellung realistisch? Kann eine Strafe verhindert oder deutlich reduziert werden?
Gerade deshalb ist das Kontaktformular dieser Seite so aufgebaut, dass die wichtigsten Daten, Fristen und Unterlagen bereits am Anfang strukturiert übermittelt werden können.
Fristen im Strafrecht: Kurz, streng und gefährlich
Im Strafrecht und Bußgeldrecht können sehr kurze Fristen laufen. Die nachfolgende Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber, warum sofortiges Handeln wichtig ist.
Situation
Typische Frist / Risiko
Praktischer Hinweis
Strafbefehl zugestellt
Regelmäßig zwei Wochen für den Einspruch.
Gelben Umschlag aufbewahren und Zustelldatum sofort mitteilen.
Bußgeldbescheid zugestellt
Regelmäßig zwei Wochen für den Einspruch.
Bescheid und Umschlag hochladen; Fahrverbot und Punkte prüfen lassen.
Urteil nach Hauptverhandlung
Berufung oder Revision können sehr kurze Wochenfristen haben.
Nach Verkündung oder Zustellung sofort anwaltlich prüfen lassen.
Durchsuchung / Beschlagnahme
Rechtsschutz muss schnell geprüft werden; Daten können ausgewertet werden.
Beschluss, Protokoll und Beschlagnahmeverzeichnis sofort übermitteln.
Untersuchungshaft
Haftprüfung, Haftbeschwerde und Haftfortdauerfragen sind eilbedürftig.
Angehörige sollten Polizei, Gericht, Aktenzeichen und Haftort mitteilen.
Wiedereinsetzung
Nur in engen Ausnahmefällen, wenn eine Frist unverschuldet versäumt wurde.
Nicht auf Wiedereinsetzung verlassen; Fristen möglichst nie verstreichen lassen.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Frist läuft: Behandeln Sie die Sache so, als ob sie läuft. Senden Sie die Unterlagen sofort und rufen Sie zusätzlich im Sekretariat an.
So läuft die Mandatsaufnahme im Strafrecht ab
1Unterlagen übermitteln
Vorladung, Strafbefehl, Bußgeldbescheid, Anklage, Beschlüsse, Protokolle, Fotos und Aktenzeichen hochladen.
2Fristen klären
Zustellung, Termin, Einspruchsfrist, Haft- oder Durchsuchungssituation werden sofort eingeordnet.
3Akteneinsicht beantragen
Vor einer Sacheinlassung wird geprüft, welche Beweise und Vorwürfe tatsächlich in der Ermittlungsakte stehen.
4Strategie festlegen
Schweigen, Einlassung, Einstellung, Einspruch, Hauptverhandlung, Nebenklage oder Rechtsmittel werden gezielt vorbereitet.
Häufige Fragen zum Strafrecht
Ist Schweigen schlecht für mich?
Nein. Das Schweigerecht ist ein normales Verfahrensrecht. Es darf nicht mit Schuld verwechselt werden. Eine Aussage kann sinnvoll sein, aber regelmäßig erst nach Akteneinsicht.
Kann ich den Polizeitermin einfach absagen?
Als Beschuldigter sollte der Termin nicht unüberlegt wahrgenommen werden. In vielen Fällen kann die Verteidigung den Termin absagen und Akteneinsicht beantragen. Bei gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Ladungen muss genauer geprüft werden, welche Pflicht besteht.
Was bedeutet ein Strafbefehl für das Führungszeugnis?
Das hängt unter anderem von Tat, Höhe der Geldstrafe, Vorbelastungen und Registerlage ab. Gerade deshalb sollte ein Strafbefehl nicht vorschnell akzeptiert werden.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Ja, je nach Tatvorwurf, Beweislage, Vorbelastungen und Schaden kommen Einstellungen in Betracht, etwa mangels Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen. Das muss anhand der Akte geprüft werden.
Vertreten Sie auch Opfer einer Straftat?
Ja. Die Kanzlei unterstützt Verletzte bei Nebenklage, Opferrechten, Akteneinsicht, Schmerzensgeld, Schadensersatz und der Vorbereitung belastender Verfahrenssituationen.