Jetzt oder nie: Bei Ausschlussfristen droht Rechtsverlust durch Zeitablauf
Jetzt oder nie: Bei Ausschlussfristen droht Rechtsverlust durch Zeitablauf, oft deutlich schneller als bei der gesetzlichen Verjährung.
Auf dieser Seite finden Sie eine geordnete Übersicht, welche Schritte sinnvoll sind, welche Unterlagen benötigt werden und wann wegen möglicher Fristen sofort gehandelt werden sollte.
Fristen sofort prüfen
- Ausschlussfristen können Ansprüche schon nach wenigen Monaten vernichten.
- Oft gibt es zweistufige Fristen: erst schriftlich geltend machen, dann klagen.
- Nach Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsende laufen viele Ansprüche zusammen.
- Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Abrechnung sofort prüfen lassen.
Jetzt oder nie: Bei Ausschlussfristen droht Rechtsverlust durch Zeitablauf
Sollten Sie den Eindruck haben, dass etwas in Ihrem Arbeitsverhältnis nicht richtig läuft, sollten Sie sofort handeln und die Angelegenheit nicht auf die lange Bank schieben. Die Dinge werden erstens nicht besser, wenn Sie eine als unbefriedigend empfundene Situation einfach weiter laufen lassen und zweitens riskieren Sie rechtliche Nachteile bis zum vollständigen Rechtsverlust.
Viele Arbeitsverträge/Tarifverträge sehen vor, dass Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen und teilweise noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses geltend zu machen sind, und zwar innerhalb sehr kurzer Zeit nach Entstehen dieser Ansprüche. Es ist deswegen häufig nicht möglich, die Auseinandersetzung etwa wegen zusätzlich abgeleisteter Überstunden oder die Frage nach der richtigen Entlohnung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufzuschieben.
Auf jeden Fall besteht aber Handlungsbedarf nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag oder einfach nur durch eine vertraglich vorgesehende zeitliche Befristung.
Was sind Ausschlussfristen im Arbeitsrecht?
Ausschlussfristen sind arbeitsrechtliche Fristen, nach deren Ablauf ein Anspruch untergehen kann. Anders als bei der Verjährung bleibt der Anspruch dann nicht nur schwerer durchsetzbar, sondern ist häufig endgültig verloren.
Solche Fristen stehen oft im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder in arbeitsrechtlichen Sonderregelungen. Sie betreffen typischerweise Lohn, Gehalt, Überstunden, Zulagen, Urlaubsabgeltung, Bonus, Provisionen, Spesen, Abfindungen, Vertragsstrafen oder sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Das Gefährliche: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen die Frist nicht. Sie warten Gespräche, Abrechnungen oder das Ende des Arbeitsverhältnisses ab und verlieren dadurch Ansprüche, die inhaltlich eigentlich berechtigt gewesen wären.
Warum Ausschlussfristen so gefährlich sind
Im Arbeitsverhältnis wird oft lange geredet: „Das klären wir nächsten Monat“, „die Abrechnung wird korrigiert“, „das Steuerbüro prüft das noch“, „nach Projektende zahlen wir aus“. Solche Aussagen stoppen Ausschlussfristen meist nicht zuverlässig.
Wer einen Anspruch sichern will, muss ihn rechtzeitig, bestimmt und nachweisbar geltend machen. Es genügt häufig nicht, allgemein Unzufriedenheit zu äußern. Benötigt wird eine klare Bezeichnung des Anspruchs und möglichst auch eine Bezifferung.
Gerade nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag häufen sich offene Punkte: Restlohn, Überstunden, Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Bonus, Provision, Rückzahlung, Dienstwagen, Freistellung. Hier sollte der Arbeitsvertrag sofort geprüft werden.
Einstufige und zweistufige Ausschlussfristen
Viele Klauseln verlangen zunächst, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden. Das ist die erste Stufe.
Manche Klauseln enthalten zusätzlich eine zweite Stufe: Lehnt der Arbeitgeber den Anspruch ab oder reagiert er nicht, muss innerhalb einer weiteren Frist Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wer nur ein Schreiben schickt, aber die zweite Stufe versäumt, kann trotzdem verlieren.
Deshalb genügt es nicht, nur „irgendetwas“ zu schreiben. Die Klausel muss gelesen, verstanden und exakt umgesetzt werden.
Typische Ansprüche, die von Ausschlussfristen betroffen sind
- Lohn- und Gehaltsrückstände
- Überstundenvergütung und Arbeitszeitguthaben
- Zuschläge, Zulagen, Prämien, Bonus, Provision
- Urlaubsabgeltung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Abfindungsansprüche aus Vertrag, Sozialplan oder Vergleich
- Spesen, Reisekosten und Auslagenersatz
- Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen
Ausschlussfristen nach Kündigung, Aufhebungsvertrag und Befristungsende
Nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses sollten sämtliche Ansprüche geordnet geprüft werden. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer warten auf die Schlussabrechnung und stellen erst danach fest, dass etwas fehlt. Je nach Frist kann das zu spät sein.
Besonders gefährlich sind Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen. Dort steht häufig, dass sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Dann kommt es darauf an, welche Ansprüche vorher ausdrücklich geregelt oder vorbehalten wurden.
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann das Ende des Arbeitsverhältnisses der Zeitpunkt sein, zu dem Ansprüche abschließend gesichert werden müssen.
Mindestlohn, Verjährung und unwirksame Klauseln
Nicht jede Ausschlussfrist ist wirksam. Klauseln können zu weit, unklar, überraschend oder mit zwingendem Recht unvereinbar sein. Insbesondere gesetzliche Mindestlohnansprüche dürfen nicht durch Ausschlussfristen ausgehöhlt werden.
Gerade ältere Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die nach heutiger Rechtslage angreifbar sein können. Deshalb sollte nicht vorschnell aufgegeben werden, nur weil im Vertrag eine kurze Frist steht.
Umgekehrt ist es gefährlich, sich allein auf eine mögliche Unwirksamkeit zu verlassen. Sicherer ist eine rechtzeitige Geltendmachung, solange noch Zeit bleibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Arbeitsvertrag und sämtliche Nachträge
- Tarifvertrag oder Hinweis auf Tarifbindung, falls bekannt
- Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Zeiterfassung
- Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsende oder Vergleich
- Schriftverkehr mit Arbeitgeber, Personalabteilung oder Betriebsrat
- eigene Anspruchsaufstellung mit Beträgen und Zeiträumen
Schnellprüfung / Kontaktformular
Prüfung, ob Lohn-, Urlaubs-, Überstunden-, Bonus- oder Abfindungsansprüche durch Ausschlussfristen gefährdet sind. Dieses Formular gehört nur zu dieser Unterseite und kollidiert nicht mit dem allgemeinen Kanzlei-Kontaktformular.