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BETRIEBSRENTE und ANPASSUNG

Hin und wieder gibt es etwas mehr: Betriebsrenten sind nicht immer statisch, sondern können anpassungspflichtig sein.

Hin und wieder gibt es etwas mehr

Hin und wieder gibt es etwas mehr: Betriebsrenten sind nicht immer statisch, sondern können anpassungspflichtig sein.

Auf dieser Seite finden Sie eine geordnete Übersicht, welche Schritte sinnvoll sind, welche Unterlagen benötigt werden und wann wegen möglicher Fristen sofort gehandelt werden sollte.

Betriebsrente prüfen lassen

  • Laufende Betriebsrenten sind regelmäßig auf Anpassung zu prüfen.
  • Anpassungsmitteilungen, Ablehnungen und Rentenbescheide nicht liegenlassen.
  • Versorgungsordnung und Rentenmitteilungen vollständig sichern.
  • Bei Kürzung, Ablehnung oder unklarer Berechnung frühzeitig prüfen lassen.
Unterlagen übermitteln Rückruftermin buchen

Hin und wieder gibt es etwas mehr

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Betriebsrenten in regelmäßigen Abständen in der Höhe anzupassen sind, um einen Ausgleich für die allgemeine Preisentwicklung zu schaffen. Allzu langes Zuwarten bewirkt Rechtsnachteile. Arbeitgeber können Erhöhungsverlangen nur begrenzt mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Betriebes ablehnen. Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei der Durchsetzung des Erhöhungsverlangens.

Betriebsrente: Mehr als nur eine Rentenmitteilung

Betriebsrenten werden häufig über Jahrzehnte aufgebaut. Wenn die Zahlung beginnt, verlassen sich viele Rentnerinnen und Rentner darauf, dass der mitgeteilte Betrag schon stimmen wird. Genau das sollte man nicht ungeprüft hinnehmen.

Bei der betrieblichen Altersversorgung geht es um Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Direktversicherungen und manchmal um sehr alte Unterlagen. Kleine Berechnungsfehler können über Jahre erhebliche Beträge ausmachen.

Zu prüfen sind Anspruchsgrundlage, Beginn, Höhe, Dynamik, Anpassung, Kürzung, Anrechnung und die Frage, wer tatsächlich zahlungspflichtig ist.

Anpassung der Betriebsrente

Laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind nicht in jedem Fall auf Dauer eingefroren. Arbeitgeber müssen regelmäßig prüfen, ob eine Anpassung vorzunehmen ist. Dabei geht es um den Ausgleich der Kaufkraftentwicklung und um die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers.

Viele Berechtigte nehmen eine ausbleibende Erhöhung hin, weil sie nicht wissen, dass ein Anspruch bestehen kann. Andere erhalten eine pauschale Ablehnung wegen angeblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Auch das sollte geprüft werden.

Eine Anpassungsprüfung ist kein bloßer Gefallen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann ein Erhöhungsverlangen durchgesetzt werden.

Ist die Betriebsrente richtig berechnet?

Fehler entstehen häufig bei Beschäftigungszeiten, Teilzeitphasen, Entgeltbestandteilen, Dynamisierung, vorzeitigem Ausscheiden, Unverfallbarkeit, Rentenbeginn, Abschlägen, Anrechnung anderer Leistungen oder bei der Auslegung der Versorgungsordnung.

Gerade ältere Zusagen sind oft schwer verständlich. Manchmal liegen mehrere Fassungen einer Versorgungsordnung vor. Manchmal wurde die Versorgung später geändert oder eingefroren. Dann muss geprüft werden, welche Regelung gilt und ob Eingriffe wirksam waren.

Eine anwaltliche Prüfung kann klären, ob sich ein Nachforderungs- oder Erhöhungsverlangen lohnt.

Kürzung, Ablehnung oder Einstellung der Betriebsrente

Wenn eine Betriebsrente gekürzt, gar nicht erst bewilligt oder plötzlich nicht mehr gezahlt wird, sollte sofort reagiert werden. Oft beruft sich der Arbeitgeber oder Versorgungsträger auf Auslegungen der Versorgungsordnung, auf wirtschaftliche Gründe, auf vorzeitiges Ausscheiden oder auf angebliche Ausschlussfristen.

Gerade bei Kürzungen im laufenden Rentenbezug ist eine genaue Prüfung erforderlich. Betriebsrenten haben für die Betroffenen regelmäßig Versorgungscharakter. Fehlerhafte Kürzungen können langfristig erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Versorgungszusage, Betriebsvereinbarung und alte Unterlagen

Die wichtigste Unterlage ist nicht immer die aktuelle Rentenmitteilung. Häufig kommt es auf die ursprüngliche Versorgungszusage, die damals geltende Versorgungsordnung, spätere Änderungen und den Verlauf des Arbeitsverhältnisses an.

Wenn Unterlagen fehlen, sollten sie angefordert werden. Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Betriebsrentner sollten nicht akzeptieren, dass entscheidende Berechnungsgrundlagen im Dunkeln bleiben.

Wie geht man bei zu niedriger Betriebsrente vor?

1. Unterlagen zusammentragen.
Versorgungszusage, Mitteilungen, Abrechnungen, Anpassungsschreiben, Arbeitsvertrag.
2. Anspruchsgrundlage bestimmen.
Direktzusage, Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse oder andere Durchführung.
3. Berechnung nachvollziehen.
Beschäftigungszeiten, Bemessungsentgelt, Abschläge, Dynamik und Anpassungen prüfen.
4. Erhöhung oder Nachzahlung verlangen.
Bei begründeten Ansprüchen sollte konkret und nachweisbar geltend gemacht werden.
5. Gerichtliche Durchsetzung prüfen.
Wenn Arbeitgeber oder Versorgungsträger ablehnen, kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Versorgungszusage, Versorgungsordnung, Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • Betriebsrentenmitteilungen und Rentenabrechnungen
  • Anpassungsmitteilungen oder Ablehnungsschreiben
  • Unterlagen zu Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse
  • Schriftverkehr mit Arbeitgeber oder Versorgungsträger
  • Unterlagen zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Schnellprüfung / Kontaktformular

Betriebsrente, Anpassung, Kürzung oder Versorgungszusage prüfen lassen. Dieses Formular gehört nur zu dieser Unterseite und kollidiert nicht mit dem allgemeinen Kanzlei-Kontaktformular.

Mehrfachauswahl möglich: STRG/Cmd gedrückt halten.
Unterlagen hochladen: Versorgungszusage, Rentenmitteilungen, Anpassungsschreiben, Abrechnungen, Arbeitsvertrag, Schriftverkehr. Maximal 6 Dateien, zusammen höchstens 15 MB.

Bei laufenden Fristen bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen: 07531 / 9450300.