Responsives Bild

ERBRECHT

Es gibt nur wenige Rechtsgebiete, in denen die Vorsorge und rechtzeitige Planung so wichtig ist wie im Erbrecht. Obwohl so viel Vermögen vererbt wird wie noch nie, scheuen die Bürger die Vorsorge. Folglich wird jahrelang über das Erbe gestritten. Besonders schicksalhaft ist es, wenn die Versorgung der Ehefrau oder der Kinder nicht gesichert ist, weil die Streitigkeiten andauern und weil nicht genügend Kapital vorhanden ist, um die Ansprüche effektiv durchzusetzen. Dabei ist eine Erstberatung preiswert und gibt Klarheit über die Frage, ob die Erstellung eines Testaments sinnvoll ist oder ob die gesetzliche Erbfolge ausreicht.

Wer zu Lebzeiten vorsorgt, kann sicher sein, dass sein letzter Wille befolgt wird.

Das Leistungsangebot umfasst:

Für den Erblasser:

* Beratung in erbrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung des Steuerrechts.
* Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
* Verwahrung von Testamenten.
* Planung der Vermögensnachfolge für mittelständische Unternehmen und Agrarbetriebe.
* Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
* Testamentsvollstreckungen.

Für den Erben:

* Beratung und Vertretung bei überschuldetem Nachlass.
* Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung und Abwicklung des Erbfalls.
* Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen und Beantragung des Erbscheins.
* Teilung des Nachlasses.

Für Übergangene, Vermächtnisnehmer und andere

* Durchsetzung des Pflichtteilsrechts.
* Durchsetzung von Vermächtnissen oder Auflagen.
* Anfechtung des Testaments und des Erbscheins.

Für Nachlassgerichte

* Übernahme von Testamentsvollstreckungen.

Autor: Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Startseite